Fahrten zur ambulanten Behandlung sind seit dem Inkrafttreten des Gesundheits-modernisierungsgesetzes am 01.01.2004 nur noch in besonderen Ausnahmefällen eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung und bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkassen.

Nach diesen Richtlinien sind ausschließlich besonders schwerwiegende Erkrankungen oder körperliche Beeinträchtigungen Grundlage für eine Leistungsmöglichkeit für Fahrkosten im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungsmaßnahmen.

Dieses ist z.B. bei Versicherten der Fall, die sich in Dialyse,-chemotherapeutischer- oder strahlentherapeutischer Behandlung befinden. Des weiteren liegt ein besonderer Ausnahmefall zur Übernahme von Fahrkosten vor, wenn bereits eine außergewöhnliche Gebehinderung mit der Kennung ,, aG" oder eine außergewöhnliche Sehbehinderung mit der Kennung ,, BL " oder Hilfebedürftigkeit mit der Kennung ,, H " festgestellt wurde.

Diese Kennung finden Sie auf Ihren Schwerbehindertenausweis.

Wenn der Pflegegrad 4 und höher vorliegt, muss bei ambulanten Fahrten keine Genehmigung beantragt werden.

Wenn eine der oben aufgeführten Ausnahmefälle bei Ihnen vorliegt, besteht die Möglichkeit, bei der Krankenkasse eine Langzeitgenehmigung für ambulante Fahrten zu beantragen.

(ambulante Fahrten, d.h. Fahrten zu nächstgelegenen Arztpraxis wie z.B. Hausarzt, Chirurgen, Orthopäden u.s.w.) Wenn diese Genehmigung und eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, werden die gesamten Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, muß nur der Eigenanteil pro Fahrt entrichtet werden.

Eigenanteil pro Fahrt beträgt 10 % des Fahrpreises, mindestens jedoch 5,00 € und höchstens 10,00 €

 

Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung - sprechen Sie uns einfach an.

 

Bei ambulanten Fahrten, muss stets vor den Fahrten die Genehmigung der Krankenkassen eingeholt werden ! Entweder den Transportschein abstempeln lassen oder wie bereits oben genannt, eine vorliegende Langzeitgenehmigung!

Gilt nicht bei Pflegegrad 4 und höher!